Im Jahre 1949 wurde die erste Satzung der Beverner Wehr beschlossen.
Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr.
Freiwillige Feuerwehr Bevern
Auszug von Feuerlöschwesen
Der Feuerwehrmann ist verpflichtet:
- An jeden Dienst regelmäßig und pünktlich teilzunehmen
- Sich bei Alarm unverzüglich zur Hilfeleistung an Ort und Stelle einzufinden
- Sich durch vorbildliches Verhalten, in und außer Dienst, sowie durch solidarisches, disziplinarisches Auftreten der Ehre würdig zu erweisen
- Allen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr ein guter Kamerad zu sein
- Die ihm übergebenen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände pfleglich zu behandeln
- Die Ausbildungsvorschrift für den Feuerwehrdienst genau zu beachten
- Wenn ein uniformierter Feuerwehrmann 2 Stunden nach dem Dienst in betrunkenem Zustand angetroffen wird, wir er mit Uniformverbot bestraft
- Das Mitfahren in Zivil im Feuerwehrwagen ist verboten
- Der Führer der Wehr ist verpflichtet Zuwiderhandlungen gegen die genannten Pflichten des Feuerwehrmanns dem Ausschuss zu melden
- Über das Vergehen des einzelnen Feuerwehrmanns entscheitet der jeweilige Ausschuss
Vorstehende Satzungen wurden in der Ausschusssitzung vom 21.12.1949 verlesen und einstimmig angenommen.
Bevern, den 21.12.1949
T. Kemper Niehe, Rudolf Bäker, Heinricht Steinweg, August Sperveslage